Klasse A

Krafträder der Klasse A, auch in Kombination mit einem Zweirad und Beiwagen

N

mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (ab 24 Jahren)

N

oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (mehr als 35 kW oder mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mit mehr als 0,2 kW/kg

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Theorieunterricht

Montag und Mittwoch

von 19:00 bis 20:30 Uhr

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Hinter dem Lenkrad

Mit modernen Fahrzeugen

und einem geduldigem Fahrlehrer

Führerscheinklasse A zusammengefasst

Mindestalter

24 Jahre für den Direkteinstieg auf Krafträdern (21 Jahre für dreirädrige Krafträder)

Voraussetzungen

Für den Erwerb im Alter von unter 24 Jahren, wird Klasse A2 vorausgesetzt 

Befristung

Führerscheine der Klasse A sind ohne Befristung gültig

Einschluss

Der Erwerb der Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein

Hinweis

Sofern der Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren vorausgeht ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Preise Klasse A

Weitere Klassen

Klasse B

Klasse BE

Klasse B mit 17

Klasse A1

Klasse A2

Klasse AM